Honorar

Psychotherapie

115,00

1 Therapieeinheit (50 min)

Sie haben die Möglichkeit die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Folgende Zuschüsse werden momentan gewährt:

ÖGK: € 33,70 Sie zahlen effektiv: € 81,30
BVAEB: € 46,60 Sie zahlen effektiv: € 68,40
SVS: € 45,00  Sie zahlen effektiv: € 70,00

 

Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% der Therapiekosten – Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

Psychotherapie

115,00

1 Therapieeinheit (50 min)

Sie haben die Möglichkeit die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Folgende Zuschüsse werden momentan gewährt:

ÖGK: € 33,70 Sie zahlen effektiv: € 81,30
BVAEB: € 46,60 Sie zahlen effektiv: € 68,40
SVS: € 45,00  Sie zahlen effektiv: € 70,00

Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% der Therapiekosten – Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

Psychologische Beratung

115,00

1 Beratungseinheit (50 min)

Da Beratungsleistungen nicht unter die Kategorie krankheitswertiger Störungen fallen, werden von den Krankenversicherungsträgern hierbei keine Kosten übernommen.

Psychologische Beratung

115,00

1 Beratungseinheit (50 min)

Da Beratungsleistungen nicht unter die Kategorie krankheitswertiger Störungen fallen, werden von den Krankenversicherungsträgern hierbei keine Kosten übernommen.

Bezahlmodalitäten

Sie können Ihre Honorarnote vor Ort einfach bar oder mit Kartenzahlung (Bankomatkarte/Debitkarte) begleichen.

 

Absageregelung

Sollten Sie Ihren Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich darum diesen spätestens 24 Stunden vor Stattfinden per Anruf, SMS oder E-Mail abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Sollten Sie ohne Absage den Termin nicht wahrnehmen, wird das Honorar für die vereinbarte Einheit verrechnet. Eine teilweise Rückerstattung dieser Kosten über die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege als Psychotherapeutin einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Bezahlmodalitäten

Sie können Ihre Honorarnote vor Ort einfach bar oder mit Kartenzahlung (Bankomatkarte/Debitkarte) begleichen.

 

Absageregelung

Sollten Sie Ihren Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich darum diesen spätestens 24 Stunden vor Stattfinden per Anruf, SMS oder E-Mail abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Sollten Sie ohne Absage den Termin nicht wahrnehmen, wird das Honorar für die vereinbarte Einheit verrechnet. Eine teilweise Rückerstattung dieser Kosten über die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege als Psychotherapeutin einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

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